Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil am 12. März 2020 entschieden, dass der Deutscher Wetterdienste seine Warnwetter-App nur für Wetterwarnungen kostenfrei und werbefrei anbieten darf (Aktenzeichen: I ZR 126/18). Wir wollen hier in aller Kürze einige Auswirkungen beleuchten, die dieses Urteil auf den Wettermarkt haben kann, sowohl aus Nutzersicht als auch aus Sicht der Anbieter von Wetterdienstleistungen.
Hintergrund
Der Deutsche Wetterdienst bietet seit 2015 die Warnwetter-App an. Wie der Name schon naheliegt, steht im Vordergrund die Verbreitung von Warnungen vor gefährlichen Wettererscheinungen. Allerdings beinhaltet die App auch andere Informationen, die den Nutzer über die allgemeine Wetterentwicklung informiert. Dagegen haben WetterOnline und wetter.com als private Anbieter von Wetter-Apps geklagt. Nach verschiedenen Urteilen der Vorinstanzen hat nun heute der Bundesgerichtshof seine Entscheidung bekannt gegeben.
Das ist das bisher erste Mal, dass sich der Bundesgerichtshof mit einer Frage des Wettbewerbsverhältnis zwischen privaten und staatlichen Wetterdiensten auseinandersetzen musste. Auch aus anderen Ländern sind uns keine Fälle bekannt, in denen ein Oberster Gerichtshof dazu geurteilt hat.
Auswirkungen auf die Warnwetter-App Nutzer
Der Deutsche Wetterdienst hat schon nach einem entsprechenden Urteil aus der Vorinstanz die Warnwetter-App derart umgestellt, dass allgemeine Wetterinformationen gegen die Zahlung von 1,99 Euro freigeschaltet werden können. Insofern ändert sich für die Nutzer der App nichts, der Status Quo bleibt bestehen.
Auswirkungen für private und staatliche Wetterdienste in Deutschland
Über den reinen Sachverhalt des Urteils hinaus bedeutend ist die Tatsache, dass der Bundesgerichtshof die in der App angebotenen Wetterinformationen als geschäftliche Handlung des Deutschen Wetterdienstes eingeordnet hat. Dies lässt sich sicherlich nicht nur auf die Informationen in der App anwenden, sondern hat auch Auswirkungen auf Aktivitäten des Deutschen Wetterdienstes in anderen Bereichen, wo er mit privaten Anbietern im Wettbewerb steht.
Interessant wird sicherlich auch die Frage, wie die Evaluierung der Novelle aus dem Jahr 2017 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst mit dem Urteil umgehen wird. In der Novelle war eine Evaluierung der Neuerungen vorgesehen, die aktuell vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durchgeführt wird.
Vom Urteil nicht betroffen sind Open-Data-Regelungen, die mit der Novellierung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst im Jahr 2017 eingeführt worden sind. Diskussionen gibt es allerdings auch hier in Bezug auf die Abgrenzung zwischen kostenfreien (Roh-) Daten und kostenpflichtigen Dienstleistungen oder speziell für bestimmte Kundengruppen erstellte Datensätze.
Unabhängig davon sind alle privaten Wetterdienste gut beraten, ihre Dienstleistungen so attraktiv zu gestalten, dass sie einen hohen Kundennutzen erzielen und am Markt bestehen – unabhängig von etwaigen kostenfreien Angeboten staatlicher Stellen. Möglichkeiten gibt es dafür zuhauf.
Mit der Klarstellung durch den Bundesgerichtshof, bietet sich in jedem Fall die Chance einer klareren Aufgabenteilung zwischen staatlichen und privaten Wetterdiensten in Deutschland. Ein partnerschaftliches Miteinander hat dabei auch viele volkswirtschaftliche Vorteile. Dies wird auch von einem Anfang des Jahres veröffentlichten Bericht der Weltbank und den Aktivitäten der Weltorganisation für Meteorologie zu Public-Private Engagement unterstützt.
Auswirkungen für private und staatliche Wetterdienste in Europa
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil nur auf spezifische deutsche Gesetzesregelungen gestützt. Insofern gibt es keine direkten Auswirkungen auf Wetterdienste anderer europäischer Länder. Indirekt wird das Urteil sicherlich auch aufmerksam gelesen werden und mit der Gesetzeslage im eigenen Land abgeglichen werden.
Unabhängig davon dürfte das Urteil auch in Europa die Diskussion weiter anheizen, welche Leistungen im Rahmen der öffentlich Daseinsvorsorge kostenfrei erbracht werden und welche Leistungen kommerziellen Charakter haben. Private und staatliche Wetterdienste sind dabei gut beraten, das partnerschaftliche Miteinander zu beachten. Gemeinsam und in guter Abstimmung dürfte man sowohl für den Schutz der Bevölkerung als auch für die Bereitstellung meteorologischer Expertise für Medien und Wirtschaft deutlich mehr erreichen als im Streit gegeneinander.